Bitte vergessen Sie nicht, uns zu Beginn des Quartals die Versichertenkarte vorzulegen!
Ist dies erfolgt, können wir Ihnen Wiederholungsrezepte nach Anforderung (per email oder telefonisch) „online“ stellen, als sogenanntes E-Rezept. Sie können dann das Rezept – unter Vorlage Ihrer Versicherungskarte- in der Apotheke abholen!